WEG-Verwaltung

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Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz
(insbesondere den §§ 27 und 28), aus der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung sowie aus den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer. Der Verwalter hat insbesondere folgende Aufgaben (auszugsweise) zu erfüllen:

Mit Wirkung für und gegen die Wohnungseigentümer und mit dem Verwaltungsbeirat abgestimmt notwendige Verträge abzuschließen und sonstige Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Zur Beitreibung rückständiger Hausgeldzahlungen zugunsten der Gemeinschaft tätig zu werden
Die Instandhaltungsrücklage auf einem separaten Konto zinsbringend anzulegen
Im Falle notwendiger Reparaturen am Gemeinschaftseigentum hat der Verwalter entsprechende Angebote einzuholen und Auftragsvergaben mit dem
Verwaltungsbeirat abzustimmen, sofern entsprechende Beschlussfassungen
zeitlich nicht möglich sind. Weiterhin hat der Verwalter die Reparaturarbeiten
zu überwachen und auch abzunehmen, Rechnungsprüfung und -ausgleich
vorzunehmen
Die notwendigen Versicherungen abzuschließen bzw. aufrecht zu erhalten
Die jährliche Eigentümerversammlung vorbereiten und durchzuführen sowie allen Eigentümern
eine Ausfertigung des Versammlungsprotokolls zuzusenden
Versammlungsprotokolle, gerichtliche Entscheidungen und alle anderen Verwaltungsunterlagen geordnet aufzubewahren.

Miet-Verwaltung

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Im Rahmen der Mietverwaltung werden von uns folgende Leistungen (auszugsweise) erbracht:

Schriftverkehr mit Mietern und Pächtern einschließlich Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
Einziehen der Miet- und Pachtgelder; die Wahrnehmung und Erhaltung der dem Auftraggeber zustehenden Vermieterrechte; die gesetzliche Geltendmachung aller Ansprüche aus den Miet- und Pachtverhältnissen; erforderlichenfalls die Inanspruchnahme der Hilfe eines geeigneten Rechtsanwalts
pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Abgaben
die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen Rechnungen und die Leistung anderer für die Hausbewirtschaftung notwendiger Ausgaben
Führen von sämtlichen für das Objekt erforderlichen Verhandlungen
in Übereinstimmung bzw. nach Abstimmung mit dem Auftraggeber der Abschluss von notwendigen Versicherungsverträgen
Vergeben der notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, sowie von Lieferungsaufträgen über Heizungsmaterial an geeignete Handwerker oder Lieferanten
Überwachung von Hauswarten und sonstigen Hilfskräften sowie der Abschluss der erforderlichen Dienstverträge
Anlegen und Einrichten der Hausbuchhaltung